Intrum Justita verlangt 900% zu viel!

Mit rigorosen Praktiken versucht die Intrum Justitia immer wieder, den ahnunglosen Bürger übers Ohr zu hauen. Im Internet-Forum der ‘Stiftung für Konsumentenschutz’ ist uns ein Beitrag aufgefallen, wo sich ein Familienvater über die überzogenen Forderungen der Firma aufregt.

Fast 900% zu viel verlangt.

Das Bezirksgericht Witerthur gab dem Schuldner recht, und die Forderung von fast Fr. 700.- wurde auf Fr. 66.- reduziert!

Daten wurden trotz Begehren nicht gelöscht.

Doch auch die Daten wurden nicht ordnungsgemäss gelöscht. Der Abschluss eines Mobilfunk oder Internet-Abos wird dem ehemaligen Schuldner weiterhin verweigert. Mit Verweis auf die Intrum Justitia und deren Bonitäts-Datenbank. Und wieder bleibt dem gebeutelten Schuldner nur noch den Weg über Gericht:

“Ich kann euch nur raten, wehrt euch gegen die vorgehensweisen der Intrum Justita! Rechtlich haben sie keine Handhabe und versuchen den Schuldner einzuschüchtern. Bei mir haben sie es nicht geschafft. Ich habe beim Friedensrichter Klage eingereicht und verlange auch Genugtuung für meinen aufwand.”

Der Verzugsschaden

Mit Formulierungen wie «Verzugsschaden» oder «Forderung nach Artikel 106 Obligationenrecht (OR)» erhöhen Inkassobüros die Forderungen in ungeahnte Höhen. Wichtig zu wissen ist, dass solche Kosten der ursprüngliche Gläubiger trägt. Auch sogenannte Rechtsberatungs-Kosten und andere Auslagen zahlt der Auftraggeber – im Fall von Ida Müller also der Atlas Verlag. Einzig die Zinsen sind geschuldet, bis maximal 5 % jährlich.

Auskunftsbegehren und Löschung von gespeicherten Daten

Nach dem Datenschutzgesetz können Daten eingesehen und gelöscht werden.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen nur unvollständig Auskunft erteilt wurde oder dass Ihnen die Auskunft ohne guten Grund verweigert wurde, wenden Sie sich schriftlich an den EDÖB, schildern Sie den Sachverhalt und legen Sie die Korrespondenz bei. Sie haben auch die Möglichkeit einer Zivilklage gemäss Art. 15 Abs. 4 DSG.

Entsprechende Vorlagen finden sich hier:

 http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00503/00575/index.html?lang=de

Neue Wohnung trotz Betreibungsregistereintrag

So klappts mit der Wohnung trotz Eintrag im Betreibungsregister

1. Löschung: Die Gläubiger sind zwar nicht verpflichtet, dennoch bieten viele die Möglichkeit Betreibungsregistereinträge löschen zu lassen. Dazu  anrufen oder brieflich eine Bitte um Löschung stellen. Staatliche Betriebe und Dienstleistungsfirmen welche von ihrem Image abhängig sind, löschen solche Einträge auf Anfrage häufig aus Kulanz (z.B. Mobilfunkprovider, Steuerverwaltung, Krankenkassen). Inkassofirmen löschen eher selten – Nachfragen kostet jedoch nichts.

Falls eine Betreibung einer Inkasso-Firma vorhanden ist, ist eine Löschung über den ursprünglichen Gläubiger oft einfacher.

2. Appartement-Wohnung: Für diejenigen, die es sich leisten können ist eine Appartement-Wohnung eine gute Alternative. Diese Appartements sind meistens möbliert und bieten einen gewissen zusätzlichen Service (z.B. Reinigung), können kurzfristig bezogen werden sind jedoch im Vergleich zu einer Mietwohnung um einiges teurer.

Appartement-Wohnungen können beispielsweise auf Rechnung oder per Kreditkarte bezahlt werden. Eine Prüfung des Betreibungsregister-Eintrages ist dabei unüblich.

3. Untermiete bei Freunden / Bürgschaften: Der Einzug bei einem Freund oder Familie hat auch den zusätzlichen Vorteil, dass Betreibungsregister nur auf Gemeindeebene geführt werden. Nach einem Umzug ist der Auszug aus dem Betreibungsregister zwar leer, aber  aufgrund der erhobenen Zeitspanne noch wenig aussagekräftig.

4. Gespräch mit Vermieter: Natürlich kann auch trotz einer Betreibung eine Wohnung gefunden werden. Der persönliche Eindruck ist hier entscheidend. In Städten wie Zürich, wo weniger als 2% der Wohnungen leerstehen ist aber auch hier die Chance eher gering.

Der typische Wirtschaftsverbrecher

Kapitalanlagebetrüger Bernard Madoff: Verursachte einen Schaden von USD 50'000'000'000.-

Wie sehen Wirtschaftskriminelle aus?

   

Paradoxerweise machen Wirtschaftskriminelle einen sehr vertrauenswürdigen Eindruck. Angemessen gekleidet, grosszügig und freundlich. Der Familienvater, der Gesellschaftstänzer, stilvoll, Mitglied im Kirchenverein. Der schwarze Audi ist auf hochglanz poliert.

Ein solches Bild muss ausgestrahlt werden, um überhaupt an das nötige blinde Vertrauen zu gelangen, welches für ein Wirtschaftsdelikt wie  dem Kapitalanlagenbetrug notwendig ist.

Wie locken Sie ihre Opfer?

Wirtschaftskriminelle versuchen ihre Gier nach Erfolg auszunutzen. Sie imponieren Ihnen mit ihrem eigenen Erfolg. Ein schönes Auto, tolles Haus. Suggeriert wird: “Ich besitze den Schlüssel zum Erfolg und möchte dir helfen ihn zu finden!”

Sie sollen der Bittsteller sein! Sie sollen etwas von ihm wollen – nicht umgekehrt. Das Vertrauen wird durch Geschenke, Einladungen und Komplimente gewonnen.

Vertrauen wird anerzogen und trainiert – Misstrauen wird kaum als positive Eigenschaft ins Erziehungsprogramm aufgenommen.

Eine KPMG Studie aus dem Jahre 2011 stellt fest:

Durchschnittstäter im Wirtschaftsbereich:

  • Er ist männlich
  • 36 bis 45 Jahre alt
  • in einer Finanz-Funktion oder im finanznahen Bereich tätig
  • befindet sich im Senior-Management
  • arbeitet seit mehr als zehn Jahren für die gleiche Firma
  • und operiert gemeinsam mit anderen Tätern
Verhalten:
  • dominierendes, absolutes Verhalten
  • außergewöhnliche Grosszügigkeit
  • Spielsucht / exzessiver Lebensstil
  • fehlende oder unvollständige Dokumente
Ich war Baulöwe Dr. Jürgen Schneider

Intrum Justita verliert vor Gericht

Die dubiose Inkassofirma Intrum Justitia wollte einen bei Orange geschuldeten Betrag über rund 400 Franken mit einer Betreibung über rund 1‘800 Franken kassieren. Die betriebene Person erhob darauf Rechtsvorschlag. Dieser landete nicht wie üblich beim Friedensrichter, sondern beim Bezirksgericht Höfe im schwyzerischen Wollerau. Dadurch erlangen Gläubiger im Bezirk Höfe direkt „richterliche Gewalt“, auch wenn ihre Forderungen noch so gestohlen und unrechtmässig sind, wie bei Intrum Justitia gerichtsnotorisch üblich. Nun ging der Schuss aber hinten hinaus. 

Das Thema „Intrum Justitia“ berührt Tausende anständiger Leute auch in der Schweiz. Bei der Firma mit Hauptsitz in Schwerzenbach und Steuersitz in Zug handelt es sich um einen schwedischen Multi, der europaweit sein Unwesen treibt. Intrum kauft überall Forderungen oder Debits für ein Butterbrot auf und geht dann daran, diese bei den angeblichen Schuldern nicht nur in vollem Umfang, sondern in bis zu 5-facher Höhe einzutreiben. Dabei hat Intrum u.a. auch ein gut geöltes Verbundnetz mit Betreibungs- und Vormundschaftsbeamten aufgebaut. Wie im Fall der Vormundschaftsbehörde Reichenbach/BE (siehe K-Tipp-Beilage), werden Zahlungen an Intrum nicht nur gegenüber Betreibungsbeamten provisioniert. Auch Vormunde kommen in den Genuss von Rücküberweisungen auf ihr Privatkonto, wenn sie Gelder aus dem Existenzminimum ihrer Mündel an Intrum Justitia überweisen. In Reichenbach/BE wurde diese Unsitte durch Regierungsstatthalter Rubin in Frutigen nun fürs Erste unterbunden, bis in dieser Auseinandersetzung wieder Ruhe einkehrt.

Der Gang von Intrum Justitia AG ans Bezirksgericht Höfe scheiterte daran, dass Intrum das angebliche Guthaben weder in der Urform (rund Fr. 250.-) noch in der Intrum-Form (rund Fr. 1‘800.-) nachweisen konnte. Intrum legte lediglich einen internen Wisch vor, wonach die eine Intrum-Firma die Forderung an eine andere Intrum-Firma abgetreten / zediert habe. Das Gericht führte in seinem Urteil vom 15. Juni dazu wörtlich aus: „Es mangelt daher an einem genügenden Nachweis der Zession der Forderung an die Gesuchstellerin. Dementsprechend ist nicht dargetan, dass die Gesuchstellerin an der Forderung berechtigt ist.“ Das Gericht verknurrte Intrum für das Rechtsöffnungsverfahren zu Gerichtskosten von Fr. 300.-. Ausserdem hat Intrum den angeblichen Schuldner “zu entschädigen“.

Dieser gab dem Gericht in seiner Stellungnahme zur Betrugsfirma Intrum Justitia AG u.a. folgendes zu bedenken: „Dem Gericht stünde es gut an, einem so offensichtlichen Betrugssystem wie der Intrum-Gruppe generell den Riegel zu schieben, statt sich als verlängerter Arm einer europaweit operierenden, illegalen Forderungen-Clique anzudienen. Die Vorbringen gerade in meinem Fall sind wohl mehr als penibel, und weisen nicht im Entferntesten auf eine Zahlungsschuld meinerseits hin.“

Autor: Noldi Müller

Das war 2010 für Intrum Justita.

Wir haben uns die Mühe gemacht, und die wichtigsten im Jahr 2010 erschienen Artikel zusammengestellt. Im Dezember 2011 folgt sogleich ein neuer Jahresrückblick.


Inkassobüro: Tausende Mahnungen verschickt

03. Jun 2010. Beobachter: «Doch diese Rechnungen sind längst bezahlt und Mahnungen für allfällige offene Beträge hat er nie erhalten.»

 

Schweizer Fernsehen Logo Nachzahlungen: Versandhaus belästigt Kunden

15.06.2010. Kassensturz: «Tausenden bekamen in den letzten Tagen eine Rechnung von einem Inkassobüro: Eine Versandfirma fordert ultimativ…»

 

Schweizer Fernsehen Logo Schlampige Datensammler: Alles viel schlimmer

26.01.2010. Kassensturz: «Hunderte Zuschauer meldeten «Kassensturz» Erfahrungen mit fehlerhaften Einträgen in Bonitätsdatenbanken.»

 

Schweizer Fernsehen Logo Kredit-Datenbanken: Kunden illegal registriert

19.01.2010. Kassensturz: «Nicht Kreditwürdig». Wenn Sie das hören obwohl Sie ihr leben Lang brav ihre Rechnungen bezahlt haben, kann es sein dass eine Inkasso-Firma falsche Daten über Sie verbreitet.

 

 SKS mahnt erfolgreich die Inkassofirma Intrum Justitia!

07. Januar 2010. Stiftung für Konsumentenschutz: «Die SKS mahnte erfolgreich die Inkassofirma Intrum Justitia und drehte damit den Spiess um. Der bei einem Konsumenten zu Unrecht erhobene Verzugsschaden wurde zurückerstattet. Für die SKS ist damit der Beweis erbracht: Der Verzugsschaden ist unzulässig. »

Author: M