Die dubiose Inkassofirma Intrum Justitia wollte einen bei Orange geschuldeten Betrag über rund 400 Franken mit einer Betreibung über rund 1‘800 Franken kassieren. Die betriebene Person erhob darauf Rechtsvorschlag. Dieser landete nicht wie üblich beim Friedensrichter, sondern beim Bezirksgericht Höfe im schwyzerischen Wollerau. Dadurch erlangen Gläubiger im Bezirk Höfe direkt „richterliche Gewalt“, auch wenn ihre Forderungen noch so gestohlen und unrechtmässig sind, wie bei Intrum Justitia gerichtsnotorisch üblich. Nun ging der Schuss aber hinten hinaus.
Das Thema „Intrum Justitia“ berührt Tausende anständiger Leute auch in der Schweiz. Bei der Firma mit Hauptsitz in Schwerzenbach und Steuersitz in Zug handelt es sich um einen schwedischen Multi, der europaweit sein Unwesen treibt. Intrum kauft überall Forderungen oder Debits für ein Butterbrot auf und geht dann daran, diese bei den angeblichen Schuldern nicht nur in vollem Umfang, sondern in bis zu 5-facher Höhe einzutreiben. Dabei hat Intrum u.a. auch ein gut geöltes Verbundnetz mit Betreibungs- und Vormundschaftsbeamten aufgebaut. Wie im Fall der Vormundschaftsbehörde Reichenbach/BE (siehe K-Tipp-Beilage), werden Zahlungen an Intrum nicht nur gegenüber Betreibungsbeamten provisioniert. Auch Vormunde kommen in den Genuss von Rücküberweisungen auf ihr Privatkonto, wenn sie Gelder aus dem Existenzminimum ihrer Mündel an Intrum Justitia überweisen. In Reichenbach/BE wurde diese Unsitte durch Regierungsstatthalter Rubin in Frutigen nun fürs Erste unterbunden, bis in dieser Auseinandersetzung wieder Ruhe einkehrt.
Der Gang von Intrum Justitia AG ans Bezirksgericht Höfe scheiterte daran, dass Intrum das angebliche Guthaben weder in der Urform (rund Fr. 250.-) noch in der Intrum-Form (rund Fr. 1‘800.-) nachweisen konnte. Intrum legte lediglich einen internen Wisch vor, wonach die eine Intrum-Firma die Forderung an eine andere Intrum-Firma abgetreten / zediert habe. Das Gericht führte in seinem Urteil vom 15. Juni dazu wörtlich aus: „Es mangelt daher an einem genügenden Nachweis der Zession der Forderung an die Gesuchstellerin. Dementsprechend ist nicht dargetan, dass die Gesuchstellerin an der Forderung berechtigt ist.“ Das Gericht verknurrte Intrum für das Rechtsöffnungsverfahren zu Gerichtskosten von Fr. 300.-. Ausserdem hat Intrum den angeblichen Schuldner “zu entschädigen“.
Dieser gab dem Gericht in seiner Stellungnahme zur Betrugsfirma Intrum Justitia AG u.a. folgendes zu bedenken: „Dem Gericht stünde es gut an, einem so offensichtlichen Betrugssystem wie der Intrum-Gruppe generell den Riegel zu schieben, statt sich als verlängerter Arm einer europaweit operierenden, illegalen Forderungen-Clique anzudienen. Die Vorbringen gerade in meinem Fall sind wohl mehr als penibel, und weisen nicht im Entferntesten auf eine Zahlungsschuld meinerseits hin.“
Autor: Noldi Müller
