1. Löschung: Die Gläubiger sind zwar nicht verpflichtet, dennoch bieten viele die Möglichkeit Betreibungsregistereinträge löschen zu lassen. Dazu anrufen oder brieflich eine Bitte um Löschung stellen. Staatliche Betriebe und Dienstleistungsfirmen welche von ihrem Image abhängig sind, löschen solche Einträge auf Anfrage häufig aus Kulanz (z.B. Mobilfunkprovider, Steuerverwaltung, Krankenkassen). Inkassofirmen löschen eher selten – Nachfragen kostet jedoch nichts.
Falls eine Betreibung einer Inkasso-Firma vorhanden ist, ist eine Löschung über den ursprünglichen Gläubiger oft einfacher.
2. Appartement-Wohnung: Für diejenigen, die es sich leisten können ist eine Appartement-Wohnung eine gute Alternative. Diese Appartements sind meistens möbliert und bieten einen gewissen zusätzlichen Service (z.B. Reinigung), können kurzfristig bezogen werden sind jedoch im Vergleich zu einer Mietwohnung um einiges teurer.
Appartement-Wohnungen können beispielsweise auf Rechnung oder per Kreditkarte bezahlt werden. Eine Prüfung des Betreibungsregister-Eintrages ist dabei unüblich.
3. Untermiete bei Freunden / Bürgschaften: Der Einzug bei einem Freund oder Familie hat auch den zusätzlichen Vorteil, dass Betreibungsregister nur auf Gemeindeebene geführt werden. Nach einem Umzug ist der Auszug aus dem Betreibungsregister zwar leer, aber aufgrund der erhobenen Zeitspanne noch wenig aussagekräftig.
4. Gespräch mit Vermieter: Natürlich kann auch trotz einer Betreibung eine Wohnung gefunden werden. Der persönliche Eindruck ist hier entscheidend. In Städten wie Zürich, wo weniger als 2% der Wohnungen leerstehen ist aber auch hier die Chance eher gering.
